Änderung: Wiederaufnahme Trainingsbetrieb
Gestern hat das Sportamt der Stadt Konstanz folgendes mitgeteilt: „Was gilt in geschlossenen Anlagen/Sporthallen/Yoga- und Fitnessstudios? Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in geschlossenen Räumen sowie Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbarer Einrichtungen ist wieder erlaubt. Bei der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht. Pro Person gilt es 10qm Raumfläche zu berücksichtigen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab 6 Jahren müssen […]
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