Aktualisierung Trainingsbetrieb und Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder des Tanzclub Konstanz

Mit Wirkung zum 28. Juni 2021 tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft.

Da die Inzidenz im Landkreis Konstanz seit mehr als 5 Tagen unter 35 liegt, ist Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen möglich.

Aus diesem Grund entfallen ab sofort für die Durchführung der Gruppenstunden die Einhaltung der 3G-Regeln (3G: Geimpft, Genesen, Getestet), sowie die Einschränkung der Personenzahl. Auch die Regelungen für das freie Training wurden angepasst und sind im Clubheim ausgelegt. 

Hier sind die aktualisierten Regeln für den Trainingsbetrieb.

Auch für die Durchführung der am 30. Juni 2021 stattfindenden Mitgliederversammlung stehen somit keine Begrenzungen mehr im Wege. Inwieweit während der Veranstaltung Maskenpflicht besteht, wird zurzeit geprüft.

Im Namen des Vorstands

Wolfgang Zander
1. Vorsitzender
www.tanzclub-konstanz.de