Beitragsordnung

MitgliedsartZeitraumNormaler Beitragermäßigter Beitrag ¹⁾Turnier-beitrag ²⁾Flatrate ³⁾
Ordentliches Mitglied ab 18 Jahrenmonatlich€24,-€19,-€5,-€8,-
Jugendmitgliedmonatlich €15,-€5,-€8,-
Familienbeitrag ⁴⁾monatlich €55,-€5,-€8,-
Passivmitgliedmonatlich€3,50€3,50
Externe Teilnehmer an einem Gruppentraining ⁵⁾pro Einheit und Person€7,50€7,50
Saalmiete für Externe ⁶⁾monatlich pro Person€16,00€16,00
Grundbetrag ohne Gruppentraining ⁷⁾monatlich pro Person€16,00€16,00

Die oben genannten Beiträge berechtigen zur Teilnahme an zwei Trainingseinheiten pro Woche.

  1. Der ermäßigte Beitrag gilt für ordentliche Mitglieder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sowie auf Nachweis für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
  2. Der Turnierbeitrag wird zusätzlich von Mitgliedern erhoben, die an einer der Turniergruppen teilnehmen.
  3. Für Mitglieder, die mehr als zwei Gruppentrainings pro Woche in Anspruch nehmen, gibt es die Möglichkeit, die Flatrate zusätzlich zu buchen.
  4. Eine Familie definiert sich durch ein Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft mit Kindern unter 18 Jahren. Die Arbeitsstunden sind von jedem Mitglied zu leisten.
    Falls Flatrate hinzugebucht wird und/oder der Turnierbeitrag anfällt, so gilt diese pro Mitglied.
  5. Externe Tänzer/innen haben die Möglichkeit, für einen Betrag von €7,50 pro Übungseinheit und Person am Gruppentraining teilzunehmen.
  6. Weiterhin steht es externen Tänzer/innen offen, für €16,-/Person im Monat die Halle für freies Training zu nutzen. Ein Anspruch auf ein Gruppentraining und/oder einen Clubheim-Schlüssel besteht dabei nicht.
  7. Die Beitragsgruppe „Grundbetrag ohne Teilnahme an einem Gruppentraining“ berechtigt nicht den Anspruch auf einen Schlüssel für das Clubheim.

Falls der Verein, aus Gründen, die er nicht beeinflussen kann (z.B. Pandemie), keinen Tanzunterricht anbieten kann, kann der Vorstand mit einstimmigem Beschuss und ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung, für diesen Zeitraum Änderungen in der Beitragsordnung beschließen.

Wir sind darauf angewiesen, dass unsere Mitglieder Veranstaltungen aktiv unterstützen und sich an der Pflege des Vereinsheims beteiligen. Daher sind alle Mitglieder verpflichtet ab dem 16. und bis zum 65. Lebensjahr, pro Jahr sechs Arbeitsstunden — ersatzweise €10.-/Stunde — zu erbringen. Pro nicht abgeleistete Arbeitsstunde fällt eine Gebühr von €10,- an, die am Ende jedes Kalenderjahres erhoben wird.

Die Übertragung von Arbeitsstunden ist nur auf Ehe-, Lebens- oder Tanzpartner möglich.

Auf Antrag ist es möglich, dass Mitglieder, die als bedürftig nach SGB gelten, durch Leistung von vermehrten Arbeitsstunden eine Beitragsermäßigung erhalten.

Hier ist die aktuelle Beitragsordnung als PDF-Datei

Hier ist die aktuelle Satzung