Tanzclub Konstanz Newsletter

Änderung: Wiederaufnahme Trainingsbetrieb

Gestern hat das Sportamt der Stadt Konstanz folgendes mitgeteilt: 

“Was gilt in geschlossenen Anlagen/Sporthallen/Yoga- und Fitnessstudios?

  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in geschlossenen Räumen sowie Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbarer Einrichtungen ist wieder erlaubt. Bei der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.
    • Pro Person gilt es 10qm Raumfläche zu berücksichtigen.
    • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab 6 Jahren müssen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest oder einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorweisen können.
  • Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist zulässig.
  • In den Begegnungsflächen bis zur Sportfläche gilt Maskenpflicht.
  • Abseits des Sportbetriebs ist ein Abstand von 1,5m zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch für die Dusch- und Umkleidebereiche.”

Daraus ergibt sich unsere Räumlichkeiten, dass nun 17 Personen am Training teilnehmen dürfen.

Hier sind die aktualisierten Regelungen.