Gestern hat das Sportamt der Stadt Konstanz folgendes mitgeteilt:
- Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in geschlossenen Räumen sowie Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbarer Einrichtungen ist wieder erlaubt. Bei der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.
- Pro Person gilt es 10qm Raumfläche zu berücksichtigen.
- Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab 6 Jahren müssen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest oder einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorweisen können.
- Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist zulässig.
- In den Begegnungsflächen bis zur Sportfläche gilt Maskenpflicht.
- Abseits des Sportbetriebs ist ein Abstand von 1,5m zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch für die Dusch- und Umkleidebereiche.”
Daraus ergibt sich unsere Räumlichkeiten, dass nun 17 Personen am Training teilnehmen dürfen.