Das Corona-Virus lässt uns nicht in Ruhe. Die Inzidenzen steigen wieder.
In den aktuellen Corona-Regelungen für Baden-Württemberg, mit der letzten Änderung am 28. Oktober 2021, gibt es dreistufiges Warnsystem, eine Basisstufe, Warnstufe und Alarmstufe, die abhängig sind von der Hospitalisierungsinzidenz und/oder der Auslastung der Intensivbetten.
Das Land Baden-Württemberg hat mit Wirkung zum 3. November 2021 die Warnstufe ausgerufen, siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesgesundheitsamt-ruft-warnstufe-aus/
Die Auswirkungen für den Tanzclub und Ausübung unseres Hobbys und Sport betrifft insbesondere die Personen, die bisher getestet zum Training gekommen sind. In der Warnstufe müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, bei 3G einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen. Antigen-Schnelltests sind dann nicht mehr zugelassen.Der Vorstand hofft, mit Rücksichtnahme auf alle anderen Teilnehmer*innen, dass Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene einen gültigen PCR-Test vorweisen. Dies wird bestätigt durch Ankreuzen und Unterschrift auf der Anwesenheits- / Teilnehmerliste.
Trainer und Vorstand werden entsprechende Kontrollen durchführen.
Ausgenommen von der PCR-Test-Verpflichtung, sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. In diesem Fall ist ein ärztlicher Nachweis vorzulegen und ein negativer Antigen-Test erforderlich (siehe hier).
Im Namen des Vorstands
Wolfgang Zander
1. Vorsitzender
www.tanzclub-konstanz.de